Mit 15.11.2021 sind die Regelungen für einen sicheren Skibetrieb in Kraft getreten.
2-G Regelung" (geimpft oder genesen):
Beim Skipasskauf ist die Vorlage eines Impfzertifikats (vollständige Immunisierung) oder einer Bestätigung über eine durchgemachte Corona Infektion (innerhalb der letzten 6 Monate) erforderlich.
Achtung: Ein Nachweis über Antikörper gilt nicht als 2-G-Nachweis!
Mit Inkrafttreten der 2-G Regelung für die Lift- und Pistenbenützung am 15.11. fällt laut behördlicher Verordnung die Maskenpflicht in allen Bereichen des Skigebietes. Wir empfehlen unseren Gästen allerdings trotzdem ausdrücklich das Tragen einer Maske!
Ab welchem Alter gilt die 2-G Regel für die Beförderung mit den Seilbahnen:
Grundsätzlich gilt ab 16 Jahren für alle die 2G Regelung für die Beförderung mit den Seilbahnen (für die Gastronomie gilt 2-G ab 12 Jahren)
Kinder bis 12 Jahre benötigen keinen Nachweis
Jugendliche 13. bis vollendetes 15. Lebensjahr ist ein Ninjapass für österreichische Staatsbürger als 2 G Nachweis gültig (während den Schulzeiten)